Verhandlung Kristin Zuber

Kristin Zuber bewertete im Landesarbeitsgericht vor zahlreichen Medienvertretern den Prozessausgang. Bildquelle:Werner Sarbok

Zwangsversetzung ungeklärt

Krankenschwester wird mit juristischer Raffinesse ausgebremst

Die Krankenschwester Kristin Zuber wurde im Recklinghäuser Prosper-Hospital von der Intensiv- auf eine andere Station des Hauses strafversetzt, weil sie für sich und ihre Kolleginnen und Kollegen Pausen beim Tragen von FFP2-Masken eingefordert hatte. Gegen diese Versetzung klagte Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht. Nachdem das Arbeitsgericht in Herne im vergangenem Jahr die Klage abgewiesen hatte, zog die mutige Krankenschwester nun in die zweite juristische Instanz zum LAG nach Hamm. Am Donnerstag letzter Woche fand diese Verhandlung statt, eine stattliche Anzahl solidarischer Gewerkschafter unterstützte die Kollegin mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude.

Zu Prozessbeginn stellte der Richter fest, dass der Arbeitgebervertreter im November 2021 eine neue Weisung zur Versetzung eingereicht hatte. Diesmal begründetet die Arbeitgeberseite die Versetzung von Kristin damit, dass angeblich die Kollegen und Kolleginnen der Intensivstation im Prosper-Hospital nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei. Durch diese juristische Raffinesse ergab sich für das Gericht ein neuer Klagegegenstand, was wiederum zur Folge hatte, dass keine inhaltliche Verhandlung zum Vorgang der Strafversetzung oder der Einrichtung von Pausenzeiten beim Einsatz von FFP2-Masken stattgefunden hat.

Die Kammer stellte fest, dass die neue Versetzungsweisung den alten Tatbestand aufhebe und Kristin nun erneut die Möglichkeit hat, beim Arbeitsgericht in Herne gegen diese neue Versetzung in erster Instanz zu klagen.

„Dieses Urteil ist ein in Schlag ins Gesicht aller Pflegekräfte“, kommentierte Kristin Zuber nach der Verhandlung. Nach vierzehn Monaten juristischer Auseinandersetzungen hatten alle Beteiligten auf ein Ergebnis gehofft. „Die Zurückweisung an das Arbeitsgericht in Herne ist erschreckend und zermürbend“, wertete ver.di die Entscheidung. Letztlich müsse das ganze Verfahren erneut aufgenommen werden, weil der Arbeitgeber nun andere Gründe für die Versetzung benannt hat. Ob sie diesen nervenden Weg noch einmal antun will, ließ die Krankenschwester nach der Verhandlung offen.

Der Arbeitgeber hätte sich übrigens nur auf einen Vergleich eingelassen, wenn die Kollegin eingewilligt hätte, nicht von einer „Strafversetzung“ zu sprechen. Das scheint die Geschäftsleitung arg zu bewegen: Der gegnerische Anwalt wies ausführlich darauf hin, dass das Prosper-Hospital von Geschäftspartnern häufig darauf angesprochen werde. Immerhin ein Erfolg von ver.di und der Solidaritätsbewegung, die die Praxis des Hauses im Umgang mit für ihre Rechte einstehenden Beschäftigten in die Öffentlichkeit gebracht hat.

Werner Sarbok