Arbeitsgericht-Kristin Zuber

Bildunterschrift: Solidaritätsaktion von Gewerkschaftern vor dem Arbeitsgericht Herne am 6. Mai

Arbeitsgericht wies Klage ab

Zwangsversetzte Krankenschwester geht in die nächste Instanz

Kristin Zuber hat bis Ende November auf der Intensivstation des Prosper-Hospitals in Recklinghausen gearbeitet. Als die Krankenschwester regelmäßige Maskentragepausen einforderte, vesetzte sie die Geschäftsleitung auf eine andere Station. Kristin Zuber klagte gegen diese Zwangsversetzung.

Das Herner Arbeitsgericht wies am 6. Mai diese Klage zurück mit der Begründung, dass die Tatbestände für eine Strafversetzung für das Gericht nicht ausreichend erfüllt gewesen seien. Es wurden seitens der Klägerin viele Gründe dargelegt, warum hier eine Strafversetzung vorgelegen hat. Kristin hat ihr Recht eingefordert und hat dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie sich im Falle einer Versetzung umgehend an ihre Gewerkschaft ver.di wende und juristisch dagegen vorgehen werde. 10 Minuten später wurde sie dann versetzt – also durch Versetzung sanktioniert. Na, wenn das keine Strafversetzung ist, was dann? Im Prozess wurde letztlich überhaupt gar nicht ausführlich auf die Begründungen zur Strafversetzung eingegangen, trotzdem soll der Mangel an Begründungen nun die Klageabweisung rechtfertigen.

Der Arbeitgeber hatte vor Prozessbeginn ein Vergleichsangebot vorgelegt, das die Krankenschwester verpflichtet hätte, in der Öffentlichkeit das Vorgehen der Geschäftsleitung nicht mehr als Strafversetzung zu bezeichnen. Dieses schräge Angebot hat er noch einmal verschärft. Die Gewerkschaft ver.di spricht von einem Maulkorb: „Natürlich hat unsere Kollegin das abgelehnt, da sie sich nicht zum Schweigen bringen lässt.“

ver.di kritisierte nach der Verhandlung, dass im Prozess letztlich überhaupt gar nicht ausführlich auf die Begründungen zur Strafversetzung eingegangen wurde, trotzdem soll der Mangel an Begründungen nun die Klageabweisung rechtfertigen.

In drei Wochen soll die Urteilsbegründung vorliegen. Die Krankenschwester hat angekündigt, in die Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm zu gehen.