Weder genug noch gut

Zu 10 Jahren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

bjoern-blach uz-vom-11-august-2023

Seit 10 Jahren haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Die letzte Dekade zeigt, dass eine faulende Gesellschaftsformation dazu nicht in der Lage ist.

Zum Jahrestag der Einführung der gesetzlichen Regelung stand eine Selbstverständlichkeit im Mittelpunkt, die mit dem Rechtsanspruch nur mittelbar zu tun hat: Nur wenn die Kinder ausreichend betreut sind, können beide Eltern berufstätig sein. In diese Kerbe schlugen Meldungen über eingeschränkte Betreuungszeiten oder die letztjährige Studie der Bertelsmann Stiftung, in der für dieses Jahr 384.000 fehlende Kitaplätze vorhergesagt wurden. Vor allem Fachkräfte fehlen. Wie ernsthaft Bund und Kommunen an deren Gewinnung gehen, konnte man im Frühjahr studieren. In der Tarifrunde Öffentlicher Dienst wurde den Erzieherinnen noch nicht mal ein Inflationsausgleich zugestanden. Von einer finanziellen Aufwertung des Berufs sind wir weit entfernt. Der Personalmangel wird bleiben, der Kitaplatzmangel zementiert.

Vom Anspruch einer „frühkindlichen Förderung“ spricht kaum jemand. Wie ernst dieser gemeint war, wird schon durch die Gleichsetzung von Tageseinrichtung und Tagespflege deutlich. Erstere sind gebunden an rechtliche und qualitative Standards. Letztere wird in der Regel privat von Einzelpersonen erbracht. Häufig setzen Städte und Gemeinden auf Tagespflege als Ersatz zur Schaffung von Kitaplätzen. Sie sind bereit, die höheren Kosten der Tagespflege zu ersetzen, denn Kitaausbau führt zu mehr städtischem Personal. Und die neoliberal gut beratenen Kommunen wissen, dass zu viel Personal schlecht ist. Das ist ein zusätzlicher Grund, warum ein Mangel an Kitaplätzen besteht: Die Fördergelder des Bundes für den Ausbau der Kitas konnten häufig nicht abgerufen werden. Es fehlte schlicht das Personal für die Planung und Bauüberwachung neuer Einrichtungen.

Hagen Bonn schrieb in „junge Welt“ vom 1. Juli über den 220 Seiten starken „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“ der DDR. Heute reichen im Land Brandenburg 15 Seiten. Bonn stellt fest, dass der Kindergarten auf dem Weg zurück zu seinen Ursprüngen als „Verwahranstalt“ ist. Allerdings stellt das Monopolkapital nicht mal ausreichend Plätze in diesen zur Verfügung