Bundestagwahl 2021-hart und hässlich

Kaltes Verbot der DKP – Dreister Angriff auf unseren Parteienstatus

 08.07.2021

Heute morgen hat der Bundeswahlausschuss festgestellt, dass die DKP ihre Rechtsstellung als Partei verloren habe. Als Vorwand dient der Hinweis auf die verspätete Einreichung von Rechenschaftsberichten an den Deutschen Bundestag. Das würde nicht nur bedeuten, dass uns die Teilnahme an den Bundestagswahlen verwehrt werden würde. Darüber hinaus zielt dieser Angriff auf einen finanziellen Ruin der DKP. Das reiht sich ein in aktuelle Versuche, fortschrittlichen Vereinen durch Entzug der Gemeinnützigkeit die materielle Grundlage zu entziehen.

Wir werden uns gegen diese Massnahme, die letztendlich ein kaltes Verbot unserer kommunistischen Partei bedeutet, zur Wehr setzen. Ungeachtet dieser Ankündigung werden wir am kommenden Mittwoch beim Recklinghäuser Kreiswahlleiter die noch fehlenden Unterlagen unserer Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2021 einreichen.

Im Wahlkreis Recklinghausen I kandidiere ich, Detlev Beyer-Peters im Wahlkreis Recklinghausen II.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die mit ihrer Unterstützungsunterschrift unsere Kandidatur ermöglicht haben und sind zuversichtlich, diesen erbärmlichen und antidemokratischen Angriff abwehren zu können.

Werner Sarbok, Vorsitzende der DKP Recklinghausen

Entscheidung des Bundesverfassungsgericht – 27.07.2021

Die DKP hat tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen: Der Bundeswahlleiter hatte rechtswidrig unserer Partei den Parteienstatus aberkannt, diese Entscheidung wurde damit aufgehoben.

Trotz aller Freude: Die Linkskräfte in diesem Land müssen sich auf weitere Angriffe einstellen!

DKP geht in die Offensive, legt Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht ein und bereitet Wahlkampf vor – jetzt erst recht!

Kommunismus lässt sich nicht verbieten

Melina Deymann, UZ vom 16. Juli 2021

Ein „kaltes Parteiverbot“ nennt Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, das, was der Bundeswahlausschuss am Donnerstag vergangener Woche getan hat. Der Ausschuss war dem Vorschlag des Bundeswahlleiters Georg Thiel gefolgt, die Deutsche Kommunistische Partei nicht zu den Bundestagswahlen zuzulassen und ihr den Parteistatus zu entziehen. Der vorgeschobene Grund: Verspätet abgegebene Rechenschaftsberichte. Das entsprechende Gesetz formuliert allerdings, dass die Nichtabgabe der Berichte über sechs Jahre ein Grund zum Entzug des Parteienstatus sei. Eine verspätete Abgabe ist es nicht.

Die DKP hält ihren Ausschluss von der Wahl sowie den Entzug des Parteistatus für nicht haltbar und hat am Montag Einspruch vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht – fristgerecht. Nach der Verkündung der Entscheidung des Bundeswahlausschusses blieben der DKP dafür nur vier Kalendertage – die Niederschrift der Entscheidung ging am Freitagnachmittag per E-Mail bei der Partei ein.

Besonders bitter: der Bundeswahlausschuss entschied mit nur einer Gegenstimme. Die kam von Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen). Die Vertreterin der Linkspartei, Constanze Portner, stimmte für die Aberkennung des Parteistatus der DKP. Pressesprecher Matthias Hinz begründete dies gegenüber UZ damit, dass „die erforderlichen Rechenschaftsberichte von der DKP nicht beziehungsweise nicht fristgerecht eingereicht wurden und daher laut Parteiengesetz die formal für die Zulassung erforderliche Rechtsstellung als Partei nicht mehr gegeben ist“.

Eine Nachfrage zur Rechtslage hatte Portner im Ausschuss, anders als Geil, nicht nötig.

Besonders ermutigend: Seit Bekanntwerden des Angriffs auf die Existenz der DKP erreicht die Partei eine Welle der Solidarität aus dem In- und Ausland. Auch Zusammenschlüsse der Partei „Die Linke“ wie die Kommunistische Plattform und die Antikapitalistische Linke und Bundestagsabgeordnete solidarisierten sich.

Und was macht die DKP? Sie sagt „Jetzt erst recht!“. „Wir werden in diesen Bundestagswahlkampf eingreifen, wir werden weiter unsere Losungen auf die Straße tragen, werden weiter kämpfen gegen das Abwälzen der Krisenlasten auf die Bevölkerung, gegen die Kriegstreiberei von NATO und Bundesregierung, für Frieden mit Russland und China“, so Köbele auf der Außerordentlichen Tagung des Parteivorstandes am Sonntag. Das sah der Parteivorstand genauso.

„Wir kämpfen um unsere Kandidatur und werden dafür Solidarität brauchen und organisieren“, so Köbele. Denn es geht nicht allein gegen die DKP. Der Versuch, sie zu verbieten, reiht sich ein in die Angriffe der Herrschenden gegen antifaschistische Organisationen wie die VVN-BdA und sozialistische Medien wie die Tageszeitung „junge Welt“. Er ist Bestandteil des reaktionären Staatsumbaus, der mit Versammlungs- und Demonstrationsverboten und der Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Pandemie forciert wurde.

Die Regierenden sind sich ihrer Sache nicht mehr sicher. Sie wissen, dass die NATO-Kriegspolitik zur Sicherung der westlichen Vorherrschaft den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung entgegensteht. Sie wissen, dass das Abwälzen der Krisenlasten auf die Bevölkerung, Sozialabbau und Privatisierung zur Sicherung der Profite von Wenigen den Interessen der Mehrheit der Menschen in diesem Land entgegensteht. Mit dem Abbau demokratischer Rechte und der Zerschlagung demokratischer Organisationen wollen sie den Widerstand gegen diese Politik verhindern.
Das darf nicht passieren. Statt weniger braucht dieses Land mehr Widerstand. Dem Angriff der Reaktion auf die DKP entgegenzutreten heißt, den Widerstand gegen die Politik der Herrschenden zu intensivieren, Solidarität zu üben und vor allem: Die DKP zu stärken.

Zu Minijobs

Anspruchslos

Werner Sarbok , UZ vom 9. Juli 2021 Wahlkreis Recklinghausen I

In der Pandemie sind 870.000 Minijobberinnen und -jobber von jetzt auf gleich arbeitslos geworden. Die Gefahr, den Job zu verlieren, sei für sie rund zwölf Mal höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sagt die Bertelsmann-Stiftung. Wenn Bertelsmann eine Studie herausgibt, ist immer Vorsicht geboten. In diesem Fall aber haben sie recht, den Fokus auf die Minijobberinnen und -jobber zu richten. Diese zahlen nicht in die Sozialversicherung ein und haben somit auch keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

Der Großteil von ihnen lebe und arbeite in prekären Verhältnissen. Die Mehrheit brauche diese Arbeit, um das Haushaltseinkommen aufzubessern, 60 Prozent der insgesamt noch knapp sieben Millionen Minijobber lebten in Haushalten mit einem verfügbaren Monatseinkommen von weniger als 2.000 Euro, so Bertelsmann.

Prekäre Arbeitsverhältnisse sind beim Kapital sehr beliebt und also auch bei den ihm zuarbeitenden Bundestagsparteien. Diverse „Reformen des Arbeitsmarktes“, insbesondere die Hartz-Gesetzgebungen, hatten allesamt das Ziel, Arbeit billig wie Dreck zu machen. Und es ist ihnen in weiten Teilen gelungen.

Die Minijobreform von 2003 wurde mit der Zielsetzung eingeführt, die Arbeitslosigkeit zu senken und eine stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Beschäftigungsverhältnisse mit geringem Lohneinkommen sollten als Sprungbrett für einen Wechsel in besser entlohnte Tätigkeiten fungieren. ver.di stellte bereits 2017 fest, dass Minijobs kein geeignetes beschäftigungspolitisches Instrument sind, um Arbeitslosigkeit zu minimieren und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Die logische Folge ist die Forderung nach einer Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigungsverhältnisse mit entsprechenden Leistungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Vor allem CDU und CSU sehen das anders und bringen vor der Bundestagswahl auch noch eine Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 600 Euro ins Spiel.

Dazu passt das Stellenangebot auf der CSU-Homepage: „Zur Verstärkung unseres jungen Kampagnen-Teams und Organisation einer Mobilisierungskampagne in der Wahlkampfzentrale der CSU-Landesleitung suchen wir Praktikanten (m/w/d). Wir bieten Dir eine anspruchsvolle, vielseitige und spannende Aufgabe vom 15. Juli bis 31. September auf 450-Euro-Basis.“